Rechtsanwältin Dr. Buschhorn ist seit dem Jahr 1994 als Anwältin zugelassen und seither schwerpunktmäßig für Grundstücksverwaltungen, Wohnungseigentümer sowie Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeobjekten tätig.
Seit dem Jahre 2008 führt sie zusätzlich die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwältin Dr. Buschhorn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des Kölner Anwaltsvereines.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Petra Buschhorn | Tel:
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